Sie haben eine Mängelkarte bekommen?

Wenn die auf der Mängelkarte beschriebenen technischen Mängel beseitigt sind, können Sie uns das Fahrzeug zur Überprüfung vorstellen und bekommen im Anschluss eine Bescheinigung gem. §5 FZV zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt oder der örtlichen Polizeidienststelle.